Kassenbuch in Miesbach erstellen lassen — eine Aufgabe für unsere Kanzlei!
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.
Der Top-Service für unsere Mandanten umfasst selbstverständlich auch die Führung des Kassenbuchs.
Doch was ist eigentlich ein Kassenbuch? Dieses umfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, die in Form von Barzahlungen getätigt werden. Festgehalten werden alle Einnahmen und Ausgaben aus der Kasse sowie der Kassenbestand.
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, ein Kassenbuch zu führen. Der Grund liegt auf der Hand: Bei Barzahlungen lassen sich einfach Umsätze unterschlagen und Steuern hinterziehen, denn die Einnahmen bilden die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Daher müssen alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, zusätzlich ein Kassenbuch über Ihre Bargeldgeschäfte führen.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen bezüglich der Führung des Kassenbuchs haben.
Digitale Steuerkanzlei für die einfach Belegerfassung und -verwaltung
Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Buchhaltung und arbeiten mit der notwendigen Software für eine besonders komfortable Erfassung und Weiterverarbeitung der Belege. Sie haben alle Zahlen stets im Blick und genießen maximale Transparenz.
Häufig gestellte Fragen zum Kassenbuch
Wie bei allen Themen, die Steuerberatung generell und die Buchhaltung im Speziellen betreffend, haben unsere Mandanten auch zum Kassenbuch oft Fragen wie zum Beispiel:
Wie muss Kassenbuch geführt werden?
Alle Buchungen sind täglich und einzeln aufzuführen. Auch Dritte wie zum Beispiel das Finanzamt müssen die Einträge lückenlos nachvollziehen können.
Wie lange ist das Kassenbuch aufzubewahren?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kassenbücher zehn Jahre lang behalten werden.
Wie muss das Kassenbuch aussehen?
Vorgeschriebene Inhalte des Kassenbuchs sind Datum, Belegnummern, Buchungstexte, Netto-Ertrag und Währung, Höhe der Umsatzsteuer und der aktualisierte Kassenbestand (Saldo).
Haben Sie weiteren Klärungsbedarf oder möchten Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei vereinbaren? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage! Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder schildern Sie Ihr Anliegen via Kontaktformular.